Mediation

Überall, wo Menschen zusammen kommen, kann es Konflikte geben, in der Familie, in Erbangelegenheiten, an Schulen, im Internet, in Vereinen und natürlich auch im Arbeitsleben. Ein Konflikt entsteht immer dann, wenn unterschiedliche und nicht miteinander in Einklang zu bringende Interessen, Erwartungen oder Haltungen zusammentreffen oder es in der Kommunikation Missverständnisse gibt.

Da für die Gesundheit eines jeden Mitarbeiters und den Erfolg eines jeden Unternehmens vor allem eine gesunde Organisations- und Führungskultur als unabdingbar gelten, in der ein respektvolles Miteinander und die Wertschätzung des Einzelnen selbstverständlich ist, um eine konstruktive und effiziente Zusammenarbeit zu erreichen, kann zur Lösung von Konflikten die Mediation hervorragende Möglichkeiten bieten, Probleme zu bearbeiten und beizulegen.

Selbst wenn eine Situation am Arbeitsplatz, wie z. B. eine möglicherweise vorliegende Mobbingproblematik aufgrund scheinbar unüberbrückbarer Differenzen zwischen Kollegen oder zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bereits völlig aus dem Ruder gelaufen ist, die Fronten sich verhärtet haben und ein Gespräch nicht mehr möglich scheint, muss nicht zwangsläufig die Trennung oder der Klageweg am Ende stehen.

Mediation kann auch präventiv in Form von Aufklärung in Unternehmen äußerst effizient eingesetzt werden. Durch Prävention kann eine gute Grundlage bereits im Vorfeld etwaig künftig entstehender Konflikte geschaffen werden, so dass es erst gar nicht zu ausufernden Situationen kommen muss bzw. ein gesunder Umgang mit alltäglichen Konflikten frühzeitig erlernt werden kann. Die Mediation eignet sich auch, um den Erfolg einer Wiedereingliederung nach langer Krankheit und im Rahmen eines betrieblichen Eingliederungsmanagements (BEM), sowie die Arbeitsfähigkeit des Mitarbeiters zu sichern und langfristig zu erhalten. Es können Vorbehalte der anderen Mitarbeiter bei Rückkehr des langzeiterkrankten Mitarbeiters abgebaut und eine zukünftige Zusammenarbeit zum gemeinsamen Erfolg aller Beteiligten erarbeitet werden.

Auch Streit in der Familie führt zu Stress und endet oft vor Gericht. Hier kann Mediation durchaus hilfreich sein. Es bietet sich in solchen Fällen eine Familien- und/oder Scheidungsmediation an, in der die Beteiligten die Möglichkeit haben, eine Einigung zu erarbeiten, mit der beide Seiten sich arrangieren können. Gegenstand einer Mediation können bei Trennung, Scheidung und Familienstreitigkeiten alle damit zusammenhängenden Bereiche sein, wie z.B. Ehegatten- und Kindesunterhalt, Zugewinnausgleich und Vermögensauseinandersetzung.

Eine Mediation bietet mittels Hinzunahme und Begleitung einer dafür ausgebildeten unparteiischen Person, dem Mediator, eine außergerichtliche professionelle Möglichkeit der selbstbestimmten Konfliktbearbeitung. Dadurch, dass alle Parteien an einem Tisch zusammen kommen, sämtliche Konflikte offen ausgesprochen und mittels Strukturierung durch den Mediator moderiert werden, besteht eine gute Chance, eine konstruktive, lösungsorientierte, wirtschaftlich sinnvolle und für alle Konfliktparteien interessenswahrende Lösung gemeinsam zu erarbeiten. Dabei stehen das subjektive Empfinden der Konfliktparteien und der respektvolle Umgang miteinander im Vordergrund. Am Ende einer erfolgreichen Mediation steht im optimalen Fall dann eine von den Parteien gemeinsam erarbeitete schriftliche Abschlussvereinbarung, in der der zukünftige Umgang miteinander geregelt wird. Diese Vereinbarung ist für die Konfliktparteien bindend.

Eine Mediation kann dann durchgeführt werden, wenn seitens der Konfliktparteien die freiwillige Bereitschaft dafür besteht. Vor Beginn einer Mediation wird eine Mediationsvereinbarung geschlossen, in der sich alle Parteien zur Verschwiegenheit verpflichten. Als Rechtsanwältin unterliege ich der Schweigepflicht und dem Zeugnisverweigerungsrecht. Damit ist gewährleistet, dass Gesagtes in einem geschützten Bereich bleibt und keine unerwünschten Nachteile mit sich bringt

Haben Sie Fragen ?
Dann nehmen Sie Kontakt mit uns auf.

Ich vertrete Ihre Interessen bundesweit.

Sie erreichen uns
telefonisch unter +49 611 3600 730 4
oder per E-Mail unter info@RECHTprofessionell.de

RHL ANWALTSKANZLEI
Renate Hengstler-Lindenthal
RECHTSANWÄLTIN – FACHANWÄLTIN FÜR ARBEITSRECHT – MEDIATORIN
Ihre Fachkanzlei im Herzen von Wiesbaden

ÖFFNUNGSZEITEN
MONTAG – FREITAG
 9.00 h – 12.00 h
14.00 h – 17.00 h

Persönliche Gesprächstermine in meiner Kanzlei können nur nach Vereinbarung erfolgen.