Arbeitsstrafrecht

Mehr und mehr zum Arbeitsrecht gehört auch das Arbeitsstrafrecht, da jeder, der in Unternehmen Verantwortung trägt oder für Unternehmen handelt, strafrechtlichen Risiken ausgesetzt ist.

Dies betrifft u. a. Unternehmer oder Führungskräfte, die sich rechtlich vor unterschiedlichen Institutionen verantworten müssen. Auch Kündigungen oder Abberufungen liegen oftmals im strafrechtlich relevanten Bereich, wie z. B. Betrug, Untreue, Insolvenz- oder Steuerdelikte.

Zu dem Arbeitsstrafrecht zählen sozialversicherungsrechtliche Verstöße, wie Beitragsvorenthaltung, illegale Arbeitnehmerüberlassung, Verstöße gegen das Arbeitszeitgesetz, Straftaten und Ordnungswidrigkeiten gegen das Arbeitsschutzgesetz oder gegen den Arbeitnehmerdatenschutz. Daher vertrete ich auch auf dem Gebiet des Arbeitsstrafrechts Unternehmen und Einzelpersonen bundesweit.

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RHL ANWALTSKANZLEI
Renate Hengstler-Lindenthal
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